Traurig, aber wahr: 43,6 % Prozent der in Deutschland geschlossenen Ehen werden geschieden. Und zwar im Durchschnitt nach 13 Ehejahren.
Der Scheidungsentschluss ist ein tiefer Einschnitt in das bisherige Leben: Trennung von einem vertrauten Menschen, Aufgabe des bisherigen Lebensmittelpunkts und Lebensstandards, die Sorge um die Zukunft der Kinder und die finanziellen Auswirkungen der Scheidung.
Neben Freunden und Verwandten soll Ihnen in dieser schwierigen Zeit vor allem Ihr Anwalt eine Hilfe sein. Umso wichtiger ist es, in diesen sehr persönlichen und emotionalen Angelegenheiten einen ausgewiesenen Fachmann zur Seite zu haben, der die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten umfassend und verständlich erklärt und sich Zeit für Ihre Probleme nimmt.
Die Kanzlei Wagner | Abel hat einen ihrer Schwerpunkte im Familienrecht. Dies zeigt sich darin, dass zwei von drei Anwälten Fachanwälte für Familienrecht sind: RA Werner Wagner und RA Peter Meiser-Gadelrabb.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart von Einzelfallentscheidungen der maßgebenden Gerichte geprägt. Detaillierte Kenntnis der jeweiligen Rechtsprechung ist unerlässlich. Das Familienrecht stellt zudem hohe Ansprüche an psychologisches und taktisches Geschick. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung und Spezialisierung finden Sie in RA Peter Meiser-Gadelrabb den richtigen Ansprechpartner, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen hilft.
In schwierigen Fällen stimmen die beiden Fachanwälte die Strategie ab, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. Im Saar-Pfalz-Kreis gibt es nur wenige Kanzleien, in denen zwei spezialisierte Familienrechtler in derselben Kanzlei tätig sind.
Wir beschäftigen uns täglich mit
- Gestaltung von Eheverträgen und Gestaltungen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- Trennungsberatung, Trennungsfolgenvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Unterhaltsfragen
- Zugewinn- und Versorgungsausgleich
- Ehescheidungsverfahren einschließlich aller Folgesachen
- elterliches Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt
- Rechte nichtehelicher Kinder
- Ansprüche nicht verheirateter Eltern
- Vermögensauseinandersetzung (z. B. gemeinsame Immobilie, Geldguthaben)
- Hausrat und Ehewohnung
- Vaterschaftsrecht
- Elternunterhalt (Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern)
In nicht wenigen familienrechtlichen Konstellationen sind auch steuerliche Aspekte zu beachten, insbesondere wenn es sich um Unternehmer-Ehen handelt. Deshalb kann in Einzelfällen die Unterstützung durch den Steuerfachanwalt Andreas Abel, der seit vielen Jahren regelmäßig Unternehmer vertritt, hinzugezogen werden.
