Eine der größten Herausforderungen für den Fortbestand und Wachstum von Familienunternehmen ist die Regelung einer geordneten Nachfolge. Trotzdem scheitert die Unternehmensnachfolge häufig. Warum eigentlich? Was kann man dagegen tun?
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Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man von seinen Eltern bereits zu deren Lebzeiten vorzeitig sein Erbe zu beanspruchen könne. Einen solchen Anspruch kennt das deutsche Erbrecht nicht. Vorzeitig kann man allenfalls durch freiwillige Leistungen des Elternteils bedacht werden.
Ein Unternehmer trägt viel Verantwortung: für die eigene Familie und für seine Mitarbeiter. Leider muss ich häufig feststellen, dass Unternehmer versterben und klare Regelungen für den Erbfall fehlen. Das gleiche gilt für den Fall der Erkrankung des Unternehmers, die ihn vorübergehend oder gar dauerhaft Entscheidung unfähig macht. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, […]
Ein Großteil unserer Mandate zielt darauf ab, den Wunsch der Mandanten zu erfüllen, bereits zu deren Lebzeiten Vermögen auf Personen zu übertragen, die ansonsten erst im Erbfall bedacht würden. Man spricht insoweit von einer vorweggenommenen Erbfolge. Die Beweggründe für lebzeitige Vermögensübertragungen sind vielfältig. Wichtige rechtliche Punkte sind bei der Gestaltung jedoch zu beachten.
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