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Erbeinsetzung „gemäß Berliner Testament“ reicht nicht

Erbeinsetzung „gemäß Berliner Testament“ reicht nicht

Die Bestimmung eines Erblassers nach der die „Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen“ soll ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem „Berliner...