(Zunächst) fast unbemerkt ist zum 1. Januar 2013 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die eine Kürzung des Elterngeldes zur Folge hat, welche abhängig vom Einkommen zu Einbußen von über 100 € über den Bezugszeitraum führen kann. Darüberhinaus wurden die Möglichkeiten zum Wechsel in eine günstigere Lohnsteuerklasse erschwert.
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