Bei der Planung der Vermögensnachfolge beim Tod von Ehegatten erfreut sich das sog. Berliner Testament weiterhin großer Beliebtheit. Doch neben der Tatsache, dass dadurch Pflichtteilsansprüche der Kinder im ersten Erbfall provoziert werden können, hat das Berliner Testament auch einen erheblichen steuerlichen Nachteil. Welcher das ist, erkläre ich Ihnen gerne in dem nachfolgenden Blogbeitrag.
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Wir stellen bei JURE Rechtsanwälte fest, dass bei vielen Mandantinnen und Mandanten in den letzten Tagen und Woche eine große Verunsicherung besteht. Der Gesetzgeber wird zum 1.1.2023 voraussichtlich die Vorschriften zur Bewertung von Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen ändern. Die Änderungen im Bewertungsgesetz führen nach ersten Einschätzungen zu höheren Immobilienwerten. Sie sollten jedoch Sorgfalt vor […]
Da hat man ein Leben lang geschuftet, sein Vermögen sorgsam verwaltet und dann soll im Erbfall ein großer Batzen an das Finanzamt gehen? Kann sicher nicht! Keine Sorge: es gibt Mittel und Wege. Sie müssen sich nur rechtzeitig drum kümmern.
In vielen gesetzlichen Vorschriften schlägt sich der verfassungsrechtliche besondere Schutz der Ehe nieder. Diese besonderen Schutzvorschriften zu Gunsten der Ehe gehen leider zu Lasten der nicht miteinander verheirateten Lebenspartner. Um im Erbfall den überlebenden Partner zu schützen, sind daher einige Besonderheiten zu beachten, wenn man nicht in den „sicheren Hafen der Ehe“ einlaufen will.
Zum 1. Januar 2009 hat der Gesetzgeber bekanntlich die Erbschaftssteuer reformiert. Es liegen nun die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz vor. In meinem Beitrag möchte ich Ihnen einige „Brennpunkte“ des neuen Erbschaftsteuerrechts in der gebotenen Kürze darstellen.
Eine konsequente Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts: die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 des Grundgesetzes. Die Privilegierung der Ehegatten lässt sich nach klarer Aussage des Verfassungsgerichts nicht allein mit Verweisung auf den besonderen […]