Wer für seinen Tod Regelungen in einem letzten Willen treffen will, muss testierfähig sein. So schreibt es das Gesetz vor. Doch ab wann ist man testierfähig und vor allem: bis wann ? Insbesondere im hohen Alter oder bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit erlangt diese Frage besondere Bedeutung.
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