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Ab 2015 ändert sich das Erbrecht bei Auslandsbezug

Der Justizminister-Rat der EU hat im Sommer 2012 eine Verordnung zur Angleichung des EU-Erbrechts verabschiedet. Mit der Verordnung sollen Testamente und Erbfälle mit Auslandsbezug zukünftig besser geregelt werden – also solche, bei denen der Erblasser Bezug zu mehr als einem Staat hat. Sie ist auf Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintreten, anwendbar.

EU will grenzüberschreitende Erbfälle besser regeln

Der Justizminister-Rat der EU hat am 4.6.2010 politische Leitlinien zur weiteren Beratung über den Verordnungsvorschlag zur Angleichung des EU-Erbrechts und des europäischen Nachlasszeugnisses verabschiedet. Damit ist eine weitere Hürde zur Verabschiedung der geplanten EU-Erbrechtsverordnung genommen.