Viele Unklarheiten ranken sich um das Pflichtteilsrecht. Wer ist pflichtteilsberechtigt ? Welche Rechte ergeben sich aus dem Pflichtteil und wie errechnet man den Pflichtteilsanspruch ? Und auf der Seite des Erblassers: Kann man den Pflichtteilsanspruch ausschließen oder wenigstens reduzieren ? Die wichtigsten Fragen rund um den Pflichtteil beantworten wir in unserer Beitragsreihe „Der Pflichtteil“.
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Rechtsanwalt Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht sowie Steuerrecht und Leiter unseres Teams Erbrecht, ist von dem renommierten Interview-magazin „Businesstalk am Kudamm“ interviewt worden. Das Interview mit dem Experten-Portal, das sich mit dem Thema „Vermächtnisrecht“ befasst, ist seit dem 24.01.2022 online. Sie können das Interview nachlesen unter https://www.businesstalk-kudamm.com/finanzen-versicherungen/andreas-abel-der-erblasser-kann-niemandem-ein-vermaechtnis-aufdraengen/
Viele Rechtsfragen drehen sich im Erbrecht um die Begriffe Vererben und Vermachen. Welche Unterschiede es gibt, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Vermächtnisrecht bietet und warum es fatal sein kann, wenn Sie ein Testament ohne exakte Kenntnisse von den beiden Begrifflichkeiten erstellen, schildere ich Ihnen im nachfolgenden Blogbeitrag.
Vom Pflichtteil hat man schonmal gehört. Vielleicht auch von der Pflichtteilergänzung. Aber was ist das ? Und wie wirkt er sich der Anspruch auf Pflichtteilsergänzung im Erbfall aus ? Hierzu ein paar erklärende Anmerkungen.
Meist unterhalten Ehegatten gemeinschaftliche Konten. Dies kann das laufende Girokonto sein, aber in der Regel sind auch Sparkonten oder Wertpapierdepots auf beide Ehegatten gemeinschaftlich angelegt. Im Erbfall können sich hieraus erhebliche Nachteile ergeben.
Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben. In der Praxis hat der Pflichtteilsberechtigte jedoch regelmäßig keine Kenntnisse über das Vermögen des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt. Er kann seinen Zahlungsanspruch nicht beziffern. Die Kenntnis über die Zusammensetzung des Nachlasses hat jedoch der Erbe. Das Gesetz hilft dem Pflichtteilsberechtigten mit einem Anspruch auf Auskunft und […]
Das Gesetz sieht zwar Möglichkeiten vor, einem Kind oder Ehegatten sogar den Pflichtteil zu entziehen, also selbst das zu nehmen, was eigentlich nicht zu nehmen ist. Doch die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung sind hoch, wie eine Entscheidung des Oberlandesgericht des Saarlandes zeigt, die ich für einen Mandanten erstreiten konnte. Die Entscheidung wurde aufgrund ihrer Besonderheiten […]
Die Uhr tickt: Der Gesetzgeber wird zum 1. Januar 2015 die Möglichkeit einschränken, eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben. Bereits ab einem hinterzogenen Betrag von 25.000 € wird eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung nicht mehr möglich sein. Die Verschärfung hat nicht nur Auswirkungen auf Fälle mit Auslandsbezug. Auch Schenkungen innerhalb der Familie können betroffen sein.
Der im Erbfall bestehende und auch durch das Grundgesetz geschützte Anspruch der Kinder auf einen Pflichtteil kann nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam ausgeschlossen werden (§ 2333 BGB). Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dies nochmals bekräftigt (Urteil vom 29.10.2013, 15 U 61/12).
In unserer Beratungspraxis tritt häufig die Frage auf, ob man unliebsame Kinder von der Erbfolge ausschließen kann. Die Antwort lautet regelmäßig „Ja und nein !“ Die rechtliche Enterbung ist möglich, allerdings verbleibt dem Kind regelmäßig eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass – nämlich in Form des Pflichtteilsanspruchs. Die Enterbung eines Kindes ist relativ einfach zu realisieren. […]
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