Die Uhr tickt: Der Gesetzgeber wird zum 1. Januar 2015 die Möglichkeit einschränken, eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben. Bereits ab einem hinterzogenen Betrag von 25.000 € wird eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung nicht mehr möglich sein. Die Verschärfung hat nicht nur Auswirkungen auf Fälle mit Auslandsbezug. Auch Schenkungen innerhalb der Familie können betroffen sein.
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