Die Bestimmung eines Erblassers nach der die „Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen“ soll ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem „Berliner Testament“ verbunden hat. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 22.07.2014.
Schlagwort-Archive: Testamentsgestaltung
Den Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachlassregelung sind normalerweise nur wenig Grenzen gesetzt. Was aber die formellen Anforderungen an ein handschriftliches Testament anbelangt, sind Gesetz und Rechtsprechung sehr streng, wie folgende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 11.02.2013 zeigt:
Immer wieder wird die berechtigte Frage an mich herangetragen, warum man überhaupt ein Testament errichten soll. Schließlich sieht doch das BGB erbrechtliche Regelungen für den Tod eines Menschen vor. Leider führt jedoch die gesetzliche Regelung nicht selten zu ungewollten, verblüffenden Ergebnissen. Will man von den gesetzlichen Regelungen abweichen, muss man eigenständig aktiv werden und ein […]
„Im Gesetz ist doch für den Erbfall alles geregelt ! Oder ?“ Könnte man meinen. Allerdings führt die gesetzliche Erbfolge nicht selten zu Folgen, die dem Verstorbenen gar nicht bewusst waren. Der Nachlass kann erheblich geschmälert werden, wenn die Erben sich infolgedessen jahrelang um das Erbe streiten müssen. Es gilt im Erbrecht das Gleiche wie […]
- 1
- 2