Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man von seinen Eltern bereits zu deren Lebzeiten vorzeitig sein Erbe zu beanspruchen könne. Einen solchen Anspruch kennt das deutsche Erbrecht nicht. Vorzeitig kann man allenfalls durch freiwillige Leistungen des Elternteils bedacht werden.
Autor-Archive: RA Andreas Abel
Ein Unternehmer trägt viel Verantwortung: für die eigene Familie und für seine Mitarbeiter. Leider muss ich häufig feststellen, dass Unternehmer versterben und klare Regelungen für den Erbfall fehlen. Das gleiche gilt für den Fall der Erkrankung des Unternehmers, die ihn vorübergehend oder gar dauerhaft Entscheidung unfähig macht. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, […]
In meiner Tätigkeit als Nachlasspfleger beziehungsweise als Nachlassverwalter stelle ich häufig fest, dass Unkenntnis über Funktionen und Aufgaben der beiden Ämter bestehen. Im nachfolgenden Beitrag versuche ich, die wichtigsten Unterschiede darzustellen.
Ein Großteil unserer Mandate zielt darauf ab, den Wunsch der Mandanten zu erfüllen, bereits zu deren Lebzeiten Vermögen auf Personen zu übertragen, die ansonsten erst im Erbfall bedacht würden. Man spricht insoweit von einer vorweggenommenen Erbfolge. Die Beweggründe für lebzeitige Vermögensübertragungen sind vielfältig. Wichtige rechtliche Punkte sind bei der Gestaltung jedoch zu beachten.
Landläufig werden die Begriffe „erben“ und „vermachen“ gleichbedeutend verwendet. Es macht jedoch einen großen Unterschied aus, ob jemandem eine Erbschaft oder ein Vermächtnis vom Erblasser zugesprochen wurde. Viele Erbstreitigkeiten sind auf die Unkenntnis der Unterschiede zurückzuführen. Um so wichtiger ist es, sich mit den Unterschieden zu beschäftigen.
Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, im Rahmen einer Vollmacht für eine hilfsbedürftige Person tätig zu werden und in deren Namen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Leider wird in den seltensten Fällen berücksichtigt, dass derjenige, der beispielsweise für einen kranken Menschen mit einer Vollmacht Rechtsgeschäfte tätigt, im Erbfall den Erben gegenüber zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet ist. Dies […]
Das Gesetz sieht zwar Möglichkeiten vor, einem Kind oder Ehegatten sogar den Pflichtteil zu entziehen, also selbst das zu nehmen, was eigentlich nicht zu nehmen ist. Doch die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung sind hoch, wie eine Entscheidung des Oberlandesgericht des Saarlandes zeigt, die ich für einen Mandanten erstreiten konnte. Die Entscheidung wurde aufgrund ihrer Besonderheiten […]
Rechtsanwalt Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, zertifizierter TestamentsvollstreckerDass im Erbfall möglicherweise Erbschaftsteuer zu zahlen ist, ist weitgehend bekannt. Das Wissen darüber, wann Schenkungsteuer anfällt, führt ein Schattendasein. Wussten Sie zum Beispiel, dass jede Schenkung von Geldbeträgen prinzipiell entweder vom Schenker , aber auch vom Beschenkten dem Finanzamt anzuzeigen sind?Nach meiner Wahrnehmung wird oft übersehen, dass eine Erbschaft
Wenn ein eigenhändig verfasstes Testament erst lange Zeit nach dem Tod des Verfassers dem Nachlassgericht zur Eröffnung vorgelegt wird, begründet dies nicht unbedingt den Verdacht, es sei gefälscht. Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 15.10.2014) zu entscheiden.