Der Justizminister-Rat der EU hat am 4.6.2010 politische Leitlinien zur weiteren Beratung über den Verordnungsvorschlag zur Angleichung des EU-Erbrechts und des europäischen Nachlasszeugnisses verabschiedet. Damit ist eine weitere Hürde zur Verabschiedung der geplanten EU-Erbrechtsverordnung genommen.
Eine Unternehmensinsolvenz rechtfertigt nach Ansicht des BFH nicht den Erlass der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen, auch wenn dieser häufig mit einem Verlust von Privatvermögen – insbesondere durch Bürgschaften oder Darlehen – verbunden ist. Ein Erlass der gezahlten Erbschaftsteuer nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus sachlichen Gründen kommt nicht in Betracht.
Seit dem Jahr 2007 ist RA Andreas Abel in ehrenamtlicher Funktion als Richter im Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes tätig. Den Beitrag im Aktuellen Bericht zu seiner Berufung ins DFB-Sportgericht können Sie hier sehen: