Die Bundesregierung hat im Bundestag den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer“ eingebracht (BT-Dr 17/2583)
Der Entwurf sieht vor, bei der Bundesnotarkammer ein elektronisches Zentralregister einzurichten, um so künftig alle erbfolgerelevanten Dokumente elektronisch zu erfassen und zusammenzuführen.
Dadurch soll schneller und leichter als bisher festgestellt werden können, ob ein verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was der Inhalt des Dokuments ist.