Erbschein: Wann er nötig ist und wie man ihn beantragt

Viele Fragen in unseren Beratungen als Fachanwälte für Erbrecht drehen sich um den Erbschein. Wann wird er benötigt, wann nicht? Was kostet der Erbschein und wo bekommt man ihn her? Im nachfolgenden Blogbeitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.

Weiterlesen: Erbschein: Wann er nötig ist und wie man ihn beantragt

Ein Erbschein ist ein zentrales Dokument im deutschen Erbrecht. Er dient als Nachweis über die Erbenstellung und gibt dem Erben die Möglichkeit, über den Nachlass des Verstorbenen zu verfügen. In diesem Blogbeitrag beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Themen Erbschein beantragen, Kosten eines Erbscheins und den Ablauf der Beantragung eines Erbscheins.

Was ist ein Erbschein und wann wird er benötigt?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt wird. Das Nachlassgericht erstellt den Erbschein nicht automatisch.

Er weist aus, wer Erbe ist und in welchem Umfang geerbt wurde. Ein Erbschein ist insbesondere dann erforderlich, wenn:
• Bankkonten oder Depots freigegeben werden müssen,
• Immobilien auf Erben beim Grundbuchamt umgeschrieben werden sollen,
• der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat und damit die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist oder
• die Rechtsnachfolge nicht durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag geregelt ist.

Wo beantragt man einen Erbschein?

Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht als zuständige Stelle, das in der Regel dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen angegliedert ist. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Alternativ kann ein Notar oder eine Notarin beauftragt werden, der den Antrag beim Gericht einreicht.

Wann sollte man einen Erbschein beantragen?

Die Beantragung sollte zeitnah nach dem Todesfall des Erblassers bzw. der Erblasserin erfolgen, insbesondere wenn auf den Nachlass zeitkritisch zugegriffen werden muss, beispielsweise um laufende Kosten oder Verbindlichkeiten zu begleichen. Es ist jedoch ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, ob ein Erbschein überhaupt erforderlich ist. In vielen Fällen genügt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag.

Wie beantragt man einen Erbschein?

Die Beantragung eines Erbscheins erfordert einige vorbereitende Schritte:

1. Antragsstellung beim Nachlassgericht oder über einen Notar
2. Vorlage folgender Unterlagen (Personenstandsurkunden)
• Sterbeurkunde des Verstorbenen
• Heiratsurkunde
• Geburtsurkunde
• Familienstammbuch oder Nachweis der Erbenstellung
• Testament (falls vorhanden)
• Nachweise zu Pflichtteilsberechtigten und deren Ansprüchen
• eigener Personalausweis
3. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass die Angaben korrekt sind.

Das Gericht prüft anschließend die vorgelegten Unterlagen und entscheidet über die Ausstellung des Erbscheins. Das Verfahren für die Erteilung des Erbscheins richten sich im Wesentlichen nach dem FamFG und den erbrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind im Gerichtskostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Gebühren setzen sich zusammen aus:

  • Gerichtsgebühren: Diese richten sich nach der Höhe des Nachlasswerts. Für einen Nachlasswert von 100.000 Euro fallen beispielsweise ca. 414 Euro Gerichtsgebühren an.
  • Notarkosten: Beauftragt man einen Notar mit der Beantragung, kommen zusätzliche Gebühren hinzu.

Die Kosten des Erbscheins umfassen also sowohl die Gerichtskosten als auch eventuelle Notargebühren.

Häufige Fragen rund um die Kosten eines Erbscheins

1. Was kostet ein Erbschein bei einem hohen Nachlasswert?
Je höher der Nachlasswert, desto höher sind die Gebühren. Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro betragen die Gerichtsgebühren nach der Gebührentabelle etwa 935 Euro.
2. Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?
Eventuelle Gutachterkosten bei streitigen Erbscheinsverfahren oder Gebühren für beglaubigte Kopien des Erbscheins können hinzukommen.
3. Wer trägt die Kosten des Erbscheins?
Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins einer verstorbenen Person gehen zulasten des Nachlasses. Das bedeutet, dass alle Erben entsprechend ihres Erbteils anteilig die Kosten tragen.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Bei der Beantragung eines Erbscheins ist es wichtig zu wissen, dass es verschiedene Arten von Erbscheinen gibt, die je nach Situation ausgestellt werden:

Alleinerbschein

Der Alleinerbschein wird ausgestellt, wenn es nur einen einzigen Erben gibt. In diesem Fall wird ausschließlich die Erbenstellung des Antragstellers bestätigt, ohne weitere Angaben zu anderen Personen.

Gemeinschaftlicher Erbschein

Der gemeinschaftliche Erbschein wird bei einer Erbengemeinschaft ausgestellt. Er listet alle Miterben sowie deren jeweilige Erbquoten auf. Dieses Dokument ist notwendig, wenn mehrere Personen gemeinsam Zugriff auf den Nachlass benötigen oder Nachlassverbindlichkeiten geregelt werden müssen.

Teilerbschein

Der Teilerbschein wird beantragt, wenn ein einzelner Miterbe nur seine eigene Erbenstellung und seinen Anteil am Nachlass nachweisen möchte. Dabei werden ausschließlich die Rechte und Ansprüche des Antragstellers angegeben, ohne die der übrigen Erben zu berücksichtigen. Ein Teilerbschein eignet sich beispielsweise, wenn ein Miterbe für bestimmte Aufgaben im Nachlass zuständig ist oder nur über einen Teil des Nachlasses verfügen möchte.

Tipps für die Beantragung eines Erbscheins

• Prüfen Sie, ob ein Erbschein überhaupt notwendig ist. In vielen Fällen können ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll ausreichen.
• Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
• Lassen Sie sich im Zweifel von uns als Fachanwälte für Erbrecht im Erbscheinverfahren beraten.

Erbscheinsantrag bei einer Erbengemeinschaft

Bei einer Erbengemeinschaft (also bei Miterben) kann jeder einzelne Miterbe einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass dabei stets der gesamte Erbschein für alle Erben ausgestellt wird, nicht nur für den Antragsteller. Der Erbschein gibt Auskunft über die Erbquoten aller Erben, die Teil der Erbengemeinschaft sind.

Wie läuft die Beantragung des Erbscheins bei Miterben ab?

1. Ein Miterbe beantragt den Erbschein:

Ein Miterbe kann sich dazu entscheiden, den Erbschein zu beantragen. Dafür muss er dem Nachlassgericht die erforderlichen Unterlagen vorlegen, wie z. B. die Sterbeurkunde des Erblassers, das Testament (falls vorhanden) und Nachweise zu den Verwandtschaftsverhältnissen.

2. Angaben zu allen Erben:

Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Nachlassgericht vollständige Angaben über alle Miterben zu machen. Dazu gehören Namen, Adressen und Erbquoten der anderen Erben.

3. Eidesstattliche Versicherung:

Der Antragsteller muss beim Nachlassgericht eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die gemachten Angaben korrekt und vollständig sind.

4. Benachrichtigung der Miterben:

Das Nachlassgericht informiert alle anderen Miterben über den Antrag. Diese haben die Möglichkeit, Einwände zu erheben, wenn sie mit der Darstellung der Erbquoten oder der Erbfolge nicht einverstanden sind.

Kosten bei Miterben

Die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins richten sich nach dem gesamten Nachlasswert. Diese Kosten werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen, sodass alle Miterben anteilig dafür aufkommen.

Was tun, wenn die Miterben keinen Erbschein beantragen möchten?

Wenn die übrigen Miterben keinen Erbschein beantragen wollen oder sich weigern, kann ein einzelner Miterbe dennoch eigenständig die Beantragung vornehmen. Da der Erbschein für die gesamte Erbengemeinschaft ausgestellt wird, profitieren am Ende auch die anderen Miterben von diesem Dokument.

Alternative: Gemeinsamer Antrag

Es ist auch möglich, dass alle Miterben gemeinsam den Erbschein beantragen. In diesem Fall müssen alle Erben die notwendigen Unterlagen einreichen und die eidesstattliche Versicherung abgeben. Der Vorteil: Eventuelle Unstimmigkeiten können direkt geklärt werden.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich beraten!

Ein Erbschein kann in vielen Erbfällen notwendig sein, doch ebenso häufig gibt es Alternativen. Informieren Sie sich rechtzeitig und holen Sie sich rechtliche Unterstützung bei unseren Fachanwälten für Erbrecht, um unnötige Kosten und bürokratische Hürden zu vermeiden.

Haben Sie weitere Fragen zur Beantragung eines Erbscheins? Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung!