Mandatsanfrage
Wir helfen Ihnen gerne
Jetzt Mandat unverbindlich anfragen
Unabhängig davon, wo Sie leben – ob in Bayern, Berlin, NRW, Baden-Württemberg oder gar im Ausland – hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihr erbrechtliches Problem zu schildern und uns mitzuteilen, wie wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, um sich im Anschluss von uns beraten zu lassen.
Die wichtigsten Fragen zu unserer möglichen Beauftragung haben wir in den nachfolgenden FAQs zusammengefasst.
Sie können wählen, ob Sie lieber eine Beratung per Videokonferenz, per Mail oder per Telefon in Anspruch nehmen. Oder wenn wir es aufgrund des Inhalts des Mandats für sinnvoll und notwendig erachten: im Rahmen eines persönlichen Gesprächs an einem unserer Standorte in Saarbrücken, St. Ingbert oder Saarlouis,
Nein, eine Mandatserteilung erfolgt durch das Absenden des Formulars noch nicht. Aber auch für uns ist Ihre Anfrage zunächst unverbindlich. Unter anderem müssen wir z.B. prüfen, ob nicht vielleicht eine Interessenkollision mit einem bereits bestehenden Mandat entstehen kann, wenn wir Sie beraten.
Wir werden uns mit Ihnen nach Erhalt der Mail in Verbindung setzen. Werktags in der Regel binnen 24 Stunden. Unser Sekretariat bzw. ggf. der zuständige Rechtsanwalt aus dem Team Erbrecht wird mit Ihnen auf dem von Ihnen gewählten Kommunikationsweg Kontakt aufnehmen.
Wenn es nach Ihrer unverbindlichen Anfrage zu einer Mandatserteilung gekommen ist, berechnen wir für die sich anschließende Beratung durch einen unserer Erbrechts-Anwälte ein Honorar in Form einer sogenannten Erstberatungsgebühr in Höhe von 250 €.
Sollte ein Mandat erteilt werden, das über eine reine erste Beratung hinausgeht, fallen in der Regel Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Je nach Art des Mandats bieten wir ggf. eine Honorar-Vereinbarung nach Aufwand an, d.h. wir rechnen dann nach entstandenem Aufwand mit einem unseren kanzleiüblichen Stundensatz ab.
Möglich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
Sprechen Sie uns gerne zu jedem Zeitpunkt auf unser Honorar an!
Das kommt drauf an. Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, könnte es sein, dass die Versicherung die Kosten der Erstberatung übernimmt. Bei Standard-Verträgen ist in der Regel eine erste Beratung gedeckt, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Ein Schadensfall liegt in der Regel vor, wenn jemand gestorben ist.
Vielleicht wollen Sie das im Vorfeld mit Ihrer Rechtschutzversicherung klären.
Wir werden im Falle der Deckung der Beratung durch Ihre Versicherung die Kosten direkt gegenüber Ihrer Rechtschutz-Versicherung abrechnen. In Höhe nicht übernommener Kosten (z.B. wegen eines bestehenden Selbstbehalts oder einer Selbstbeteiligung) bleiben Sie allerdings unser Kostenschuldner.
Wenn Sie bereits eine Schadensnummer haben, können Sie uns diese im nachfolgenden Formular mitteilen.