Erbauseinandersetzung: Abzugsfähigkeit von Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten bei der Erbschaftsteuer

Die Erbauseinandersetzung ist ein komplexer Prozess, insbesondere wenn Immobilien oder andere unbewegliche Nachlassgegenstände zum Erbe gehören. Um den Wert des Nachlasses objektiv feststellen zu lassen, sind häufig Gutachten erforderlich. Doch welche Kosten können dabei steuerlich abgesetzt werden? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) abzugsfähig sind.

1. Gutachten zur Wertfeststellung von Nachlassgegenständen

Bei der Verteilung des Nachlasses, insbesondere wenn Immobilien beteiligt sind, ist es wichtig, den genauen Wert dieser Gegenstände zu kennen. Die Einholung von Gutachten durch Sachverständige ist daher ein wesentlicher Schritt in der Erbauseinandersetzung. Diese Gutachten stellen sicher, dass der Wert der Immobilien oder anderer unbeweglicher Nachlassgegenstände objektiv und fair festgelegt wird.

1.1. Warum sind Gutachten notwendig?

Gutachten sind notwendig, um den tatsächlichen Marktwert von Immobilien zu ermitteln, insbesondere wenn diese unter den Erben aufgeteilt oder verkauft werden sollen. Ohne eine professionelle Bewertung kann es zu Ungerechtigkeiten bei der Verteilung des Nachlasses kommen.

1.2. Abzugsfähigkeit der Gutachterkosten

Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind die Kosten für solche Gutachten als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Dies bedeutet, dass die Erben diese Kosten von der Erbschaftssteuer abziehen können, was die steuerliche Belastung reduziert.

2. Weitere abzugsfähige Kosten bei der Erbauseinandersetzung

Neben den Gutachterkosten gibt es weitere Kosten, die im Rahmen der Erbauseinandersetzung anfallen und die steuerlich geltend gemacht werden können.

2.1. Notariats- und Gerichtskosten

Die Abwicklung von Erbschaften, insbesondere wenn Immobilien im Spiel sind, erfordert häufig notarielle Beglaubigungen und gerichtliche Genehmigungen. Die damit verbundenen Notariats- und Gerichtskosten sind ebenfalls als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.

2.2. Anwaltskosten

In vielen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Interessen der Erben zu vertreten und die Erbauseinandersetzung rechtssicher zu gestalten. Auch die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung sind abzugsfähig, sofern sie im direkten Zusammenhang mit der Abwicklung und Verteilung des Nachlasses stehen.

3. Rechtliche Klarstellung durch den BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in einer zu dieser Frage ergangenen Entscheidung bereits im Jahr 2009 die Abzugsfähigkeit dieser Kosten bestätigt, nachdem das Finanzgericht München in einer Vorinstanz eine gegenteilige Entscheidung getroffen hatte. Der Fall, der zu diesem Urteil führte, betraf einen Miterben, der Sachverständigengutachten über den Wert von Grundbesitz eingeholt hatte. Das Finanzamt hatte zunächst nur die Kosten für die Grundbuchumschreibung anerkannt, lehnte jedoch die Abzugsfähigkeit der Gutachter-, Notar- und Anwaltskosten ab.

3.1. Entscheidung des BFH

Der BFH entschied, dass die Kosten für die Gutachten sowie die Anwalts- und Notarkosten im Rahmen der Erbauseinandersetzung abzugsfähig sind. Diese Kosten seien unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses verbunden und somit nach dem ErbStG abzugsfähig.

3.2. Auswirkungen für Erben

Dieses Urteil bietet Erben eine wichtige Orientierung, welche Kosten sie im Rahmen der Erbauseinandersetzung steuerlich geltend machen können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld juristisch beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle abzugsfähigen Kosten korrekt berücksichtigt werden.

4. Fazit: Optimierung der Erbschaftssteuer durch gezielten Kostenabzug

Die Erbauseinandersetzung ist ein entscheidender Schritt im Erbprozess, der nicht nur emotional, sondern auch finanziell anspruchsvoll sein kann. Durch das Verständnis der abzugsfähigen Kosten können Erben die finanzielle Belastung erheblich reduzieren. Gutachter-, Notariats-, Anwalts- und Gerichtskosten, die im direkten Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung stehen, sollten sorgfältig dokumentiert und beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Eine professionelle Beratung durch protego legal kann dabei helfen, alle möglichen Abzüge auszuschöpfen und so die Erbschaftssteuerlast zu minimieren.

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