Jetzt ist es amtlich. Der St. Ingberter Rechtsanwalt Andreas Abel wurde als einer von zwei Anwälten mit Sitz im Saarland, in die Anwaltsliste des Magazins FOCUS im Erbrecht aufgenommen. Er gehört laut FOCUS damit zu den besten in Deutschland, die Erbrecht als Kernkompetenz angeben.
„Welcher Jurist empfiehlt sich, wenn es um Ihr ganz persönliches Recht geht?“ Mit dieser Frage hat das Nachrichten-Magazin FOCUS das Institut Statista beauftragt, eine Erhebung durchzuführen.
Schließlich sind zur Zeit in Deutschland mehr als 160.000 Rechtsanwälte zugelassen. Da fällt es schwer, den Experten für den eigenen Fall zu finden. 20 Prozent der 160.000 Mitglieder der Bundesrechtsanwaltskammer verfügen über einen Fachanwaltstitel, nur 3,5 % der Juristen haben sogar zwei oder mehr Fachanwaltstitel vorzuweisen.
Befragt wurden mehr als 4.200 Fachanwälte dahingehend, welche Kollegen diese außerhalb der eigenen Kanzlei empfehlen würden, wenn es um bestimmte Rechtsgebiete geht. Die Befragten konnten für jedes ihrer Fachgebiete einen oder mehrere Kollegen empfehlen, die sich durch große Kompetenz und Erfahrung auszeichnen. In Zweifelsfällen zogen die Studienersteller Mandantenbewertungs-Portale aus dem Internet als weiteres Entscheidungskriterium heran.
Herausgekommen ist dabei eine Liste mit über 500 Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, unterteilt in Rechtsgebiete und Regionen. Die Liste hat der Focus nunmehr in seiner aktuellen „FOCUS Spezial“-Ausgabe für den Monat November/Dezember veröffentlicht.
Alle darin erschienenen Anwälte erhalten die Auszeichnung „Top-Rechtsanwalt 2013“. Das Siegel würdigt die hohe Fachkompetenz und Expertise des Juristen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.
Im Gebiet des Erbrechts führt die Liste nur 75 Spezialisten aus ganz Deutschland auf. Darunter befinden sich im Saarland lediglich zwei Rechtsanwälte aus dem Gebiet des Erbrechts, darunter Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht aus St. Ingbert zusammenarbeiten.
„Mich freut und ehrt ganz besonders, dass die Aufnahme auf der Empfehlung durch Rechtsanwaltskollegen beruht. Neben den Mandanten selbst, die aufgrund des Mandatsgeheimnisses selbstverständlich nicht von Dritten befragt werden können, können wohl nur Rechtsanwaltskollegen bewerten, ob sich ein anderer Kollege in seinem Rechtsgebiet auskennt – oder nicht. Insofern fühle ich mich darin bestätigt, den Weg der absoluten Spezialisierung im Erbrecht auch zukünftig weiterzugehen“, erklärt der 39-jährige Jurist Andreas Abel.