Rechtsanwältin Sabrina Wack
Ich bin Sabrina Wack – Ihre Anwältin für Erbrecht und Familienrecht
Meine Tätigkeit als Anwältin und Partnerin bei protego legal ist geprägt von der Überzeugung, dass die Planung der Vermögensnachfolge eine umfassende und individuelle Betrachtung erfordert.
In meiner Beratung für Privatpersonen und Unternehmer liegt mein Fokus nicht nur auf der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, sondern auch auf lebzeitigen Übertragungen von Immobilien, Pflichtteilsverzichtsverträgen und der Ausarbeitung von wichtigen Vorsorgedokumenten.
Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur juristisch zur Seite zu stehen, sondern auch eine vertrauensvolle Begleitung in allen relevanten Lebensphasen zu bieten.
Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich in der einzigartigen Position, nicht nur die gestalterischen Praktiken, sondern auch die relevanten familienrechtlichen Aspekte im Blick zu behalten – sowohl in der Planung als auch nach dem Eintritt des Erbfalls.
Mein umfassendes Verständnis für diese beiden Rechtsgebiete ermöglicht es mir, ergänzende familienrechtliche Gestaltungen zu empfehlen und umzusetzen.
Testamentsgestaltung
Vom Berliner Testament bis zur komplexen Gestaltung der Verteilung und Verwaltung Ihres Nachlasses – ich habe eine Lösung! Immer auch unter Beachtung der familienrechtlichen Aspekte.
Vorweggenommene Erbfolge
Ich bin Ihre Ansprechpartnerin bei der Übertragung von Immobilien oder der Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen und Vorsorgedokumenten.
Pflichtteilsanspruch
Wenn Ihr Erbteil nicht Ihren Vorstellungen entspricht, mache ich gerne Ihren Pflichtteil geltend. Oder wehre ihn für Sie als Erben ab, wenn Sie auf Auskunft in Anspruch genommen werden.
Erbauseinandersetzung
Um das Erbe kann man jahrelang streiten – oder wie ich einen lösungsorientierten Ansatz verfolgen. Wenn es nicht anders geht, dann auch mit der notwendiger Härte vor Gericht.
Testamentsvollstreckungen
Als Testamentsvollstreckerin bringe ich den letzten Willen meiner Mandanten zur Umsetzung.
Nachlasspflegschaften
Ich werde von Nachlassgerichten als Nachlasspflegerin eingesetzt – mit der Aufgabe, den Nachlass zu sichern und die Erben zu ermitteln.