Sie wollen Ihren letzten Willen erstellen? Bevor Sie sich dran machen, Ihr eigenes Testament zu erstellen, sollten Sie viele Vorüberlegungen anstellen. Und die gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten kennen. Wir geben Ihnen im Folgenden Tipps zur Erstellung eines wirksamen Testaments.
Sie können durch Testament oder Erbvertrag die Erbfolge nahezu völlig frei gestalten. Der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge wird ausgeschlossen. Mit der Errichtung eines Testaments können Sie also über die Verteilung Ihres Vermögens unter Beachtung der Vorgaben des Pflichtteilsrechts bestimmen.
Allerdings sollten Sie beachten, dass Ihr Wille auch – juristisch – klar zum Ausdruck kommt. Ohne Beratung durch Erbrechtsanwälte wird dies nicht möglich sein.
Form des Testaments
Das Testament kann in Form des sog. öffentlichen Testaments oder des privatschriftlichen Testaments errichtet werden. Das öffentliche Testament wird in der Regel so errichtet, dass Sie einem Notar Ihren letzten Willen erklären und der diesen beurkundet. Möglich ist aber auch die sog. privatschriftliche Errichtung eines Testaments durch eine vollständig eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Das eigenerrichtete Testament ohne Notar muss von Anfang bis Ende von Ihnen selbst von Hand geschrieben sein. Bei Ehegatten reicht es, wenn einer von Ihnen das Testament von Hand schreibt und der andere Ehegatte unter Hinzusetzung von Ort und Datum mitunterzeichnet.
Inhalt des Testaments
Bei der Erstellung eines Testaments stellt Ihnen das Gesetz viele Möglichkeiten zur Verfügung, Anordnungen für den Todesfall zu treffen:
- Einsetzung von Erben, auch von Vor- und Nacherben
- Enterbung von Personen
- Anordnung von Vermächtnissen
- Auflagen, Bedingungen
- Anordnungen für die Teilung des Nachlasses
- Anordnung einer Testamentsvollstreckung
Was gehört nicht in Ihr Testament?
Sie sollten zwingend vermeiden, in Ihrem Testament Ihre Beweggründe für die Verteilung Ihres Vermögens niederzulegen. Warum? Weil es Ansatzpunkte liefern kann, Ihr Testament nach Ihrem Tod anzufechten. Z.B. kann sich Ihr Verhältnis zu den begünstigten oder in Ihrem Testament benachteiligten Personen zwischen Testamentserrichtung und Tod verändert haben. Die jeweiligen Personen könnten daraus ableiten, dass Ihr Testament gar nicht mehr gewollt war, weil Ihre Beweggründe zum Todeszeitpunkt nicht mehr aktuell gewesen wären und dass Sie nur nicht mehr dazugekommen sind, Ihr Testament zu ändern.
Wenn Sie Regelungen für Ihre Beisetzung im Testament treffen wollen, müssen Sie wissen, dass es regelmäßig Wochen, manchmal gar Monate dauert, bis Ihr Testament nach Ihrem Tod vom Gericht eröffnet und zugesandt wird. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie (hoffentlich) schon beerdigt.
Sie erkennen: ein Testament sollte also immer nur nach Beratung oder sogar Erstellung eines rechtswirksamen Entwurfs durch Fachanwälte für Erbrecht erstellt werden.
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