In meiner Tätigkeit als Nachlasspfleger und Nachlassverwalter stelle ich immer wieder fest, dass Unkenntnis über die Funktionen und Aufgaben dieser beiden Ämter besteht. Dabei haben sowohl die Nachlasspflegschaft als auch die Nachlassverwaltung eine wichtige Rolle im Erbrecht.
Im nachfolgenden Beitrag erläutere ich die Unterschiede und zeige auf, welche Maßnahmen durch das Nachlassgericht ergriffen werden, um den Nachlass zu sichern und die Erben zu schützen.
Nachlassgericht und seine Fürsorgepflicht für den Nachlass
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass das zuständige Nachlassgericht eine Fürsorgepflicht für den Nachlass hat. Ein solches Bedürfnis besteht insbesondere in folgenden Fällen:
• Die Erben sind unbekannt und müssen ermittelt werden.
• Es ist unklar, ob ein Erbe die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen hat.
• Der Nachlass enthält vermögenswerte Gegenstände wie Immobilien oder Geldanlagen, die verwaltet werden müssen.
Der Zweck der Nachlassfürsorge ist es, den Nachlass in seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten, bis die Erben feststehen und die Nachlassangelegenheiten geregelt sind.
Was ist eine Nachlasspflegschaft?
Zweck der Nachlasspflegschaft
Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht angeordnet, wenn die Erbenermittlung längere Zeit in Anspruch nimmt und der Nachlass in der Zwischenzeit gesichert und verwaltet werden muss. In diesem Fall bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der mit folgenden Aufgaben betraut wird:
• Sicherung des Nachlasses, um unberechtigte Verfügungen zu verhindern.
• Ermittlung der Erben durch Anfragen bei Standesämtern und anderen relevanten Behörden.
• Verwaltung des Nachlasses bis zur Feststellung der Erben.
Welche Aufgaben hat ein Nachlasspfleger?
Der Nachlasspfleger hat weitreichende Befugnisse, um den Nachlass zu sichern. In der Praxis bedeutet dies unter anderem:
• Sperrung von Bankkonten des Erblassers, um unberechtigte Verfügungen zu verhindern.
• Inbesitznahme von Immobilien, z. B. durch Austausch von Schlössern, um unbefugten Zugriff auf den Nachlass zu verhindern.
• Ermittlung der gesetzlichen Erben, oft über Recherchen in Standesämtern.
• Verwaltung des Nachlasses über Monate oder Jahre, bis ein Erbschein ausgestellt und die Erben ermittelt sind.
Sobald die Erben zweifelsfrei feststehen und ein Erbschein erlassen wurde, endet die Nachlasspflegschaft. Der Nachlasspfleger gibt den Nachlass an die Erben heraus und legt eine detaillierte Abrechnung über seine Tätigkeit vor.
Was ist eine Nachlassverwaltung?
Zweck der Nachlassverwaltung
Im Gegensatz zur Nachlasspflegschaft wird eine Nachlassverwaltung nicht automatisch vom Nachlassgericht angeordnet, sondern nur auf Antrag eines oder mehrerer Erben. Ihr Hauptziel ist es, die Haftung der Erben für Nachlassschulden zu begrenzen.
Ein Erbe haftet grundsätzlich für alle Schulden des Erblassers. Besteht Unsicherheit über die Höhe der Verbindlichkeiten, kann es riskant sein, die Erbschaft einfach anzunehmen. Die Nachlassverwaltung bietet hier eine Möglichkeit, sich gegen Schulden abzusichern.
Welche Vorteile hat die Nachlassverwaltung für Erben?
• Begrenzung der Erbenhaftung: Die Erben haften nicht mit ihrem eigenen Vermögen, sondern nur mit dem vorhandenen Nachlass.
• Keine Notwendigkeit zur Ausschlagung der Erbschaft: Statt die Erbschaft innerhalb der sechs Wochen nach dem Erbfall auszuschlagen, kann durch die Nachlassverwaltung eine Haftungsbegrenzung erreicht werden.
• Kein Risiko bei unbekannter Nachlasszusammensetzung: Oft wissen Erben nicht, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht. Die Nachlassverwaltung ermöglicht eine Bestandsaufnahme, ohne dass das persönliche Vermögen der Erben gefährdet wird.
Wann und wie wird eine Nachlassverwaltung beantragt?
Antragsverfahren und Fristen
• Der Antrag muss von allen Erben gemeinsam gestellt werden.
• Er ist innerhalb von zwei Jahren nach Annahme der Erbschaft beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen.
• Die Kosten der Nachlassverwaltung werden aus dem Nachlass beglichen.
Was passiert, wenn der Nachlass nicht ausreicht?
Stellt der Nachlassverwalter fest, dass die vorhandenen Nachlasswerte nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen. In diesem Fall können die Erben die Erbschaft nachträglich doch noch ausschlagen.
Nachlassinsolvenz – Wenn der Nachlass überschuldet ist
Sollte der Nachlassverwalter feststellen, dass der Nachlass überschuldet ist, ist er verpflichtet, beim Nachlassgericht einen Antrag auf Nachlassinsolvenz zu stellen.
Die Folgen:
• Die Erben haften definitiv nicht mit ihrem eigenen Vermögen.
• Die Gläubiger können nur noch aus dem Nachlass befriedigt werden.
• Das Nachlassgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der den Nachlass abwickelt.
Die Nachlassverwaltung ist daher eine sinnvolle Alternative zur vorschnellen Ausschlagung einer Erbschaft, wenn Unsicherheit über Schulden und Verbindlichkeiten besteht.
Nachlasspflegschaft vs. Nachlassverwaltung – Die wichtigsten Unterschiede
Kriterium Nachlasspflegschaft Nachlassverwaltung
Zweck Sicherung und Verwaltung des Nachlasses bis zur Erbenermittlung Begrenzung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Wer kann sie beantragen? Wird vom Nachlassgericht angeordnet Muss von den Erben gemeinschaftlich beantragt werden
Wann wird sie angeordnet? Wenn die Erben unbekannt sind oder nicht feststeht, ob sie das Erbe annehmen Wenn die Erben das Erbe bereits angenommen haben, aber Unsicherheit über Schulden besteht
Dauer Bis zur Erbenermittlung und Erteilung des Erbscheins Bis zur Klärung der Nachlassverbindlichkeiten
Kosten Aus dem Nachlass zu tragen Aus dem Nachlass zu tragen
Erbenhaftung Erben übernehmen nach Abschluss der Pflegschaft die volle Haftung Erben haften nicht mit ihrem eigenen Vermögen, sondern nur mit dem Nachlass
Fazit: Wann ist welche Maßnahme sinnvoll?
• Nachlasspflegschaft: Wenn die Erben unbekannt sind oder der Nachlass bis zur Klärung der Erbfolge gesichert werden muss.
• Nachlassverwaltung: Wenn die Erben die Erbschaft angenommen haben, aber das Risiko einer Überschuldung minimieren wollen.
• Nachlassinsolvenz: Wenn der Nachlass überschuldet ist und die Schulden nicht gedeckt werden können.
Wer sich in einer dieser Situationen befindet, sollte sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Eine falsche Entscheidung kann dazu führen, dass Erben unbeabsichtigt für Schulden haften oder Vermögenswerte unnötig verloren gehen.
Haben Sie Fragen zu den Themen Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!