Bei der Vermögensnachfolge im Zusammenhang mit Immobilien kann die Gründung einer Familiengrundstücksgesellschaft eine interessante Lösung sein. Mit diesem Instrument lassen sich nicht nur Immobilienübertragungen unter Einbeziehung der nächsten Generation steuern, sondern es ergeben sich auch erhebliche steuerliche Vorteile. In diesem Artikel beleuchten wir die Besonderheiten der Immobiliennachfolge und erklären, warum die Familiengrundstücksgesellschaft eine sinnvolle Option darstellt.
Besonderheiten der Immobiliennachfolge
Die Übertragung von Immobilien stellt besondere Anforderungen an eine erfolgreiche Vermögensnachfolge. Immobilien sind illiquide Vermögenswerte, und die Übertragung löst schnell hohe Erbschafts- oder Schenkungsteuern aus. Neben den üblichen Herausforderungen kommt die schlechte Teilbarkeit der Immobilien hinzu. Zudem ist es für den Vermögensübergeber von großer Bedeutung, dass die verantwortungsbewusste Bewirtschaftung der Immobilien auch nach der Übergabe als Teil des Familienvermögens gewährleistet ist.
Immobilien sind oft schwer vergleichbar und in der Regel nicht im Verhältnis zur Anzahl der potenziellen Nachfolger teilbar. Dies führt zu Fragen wie: Wer erbt welche Immobilie? Wie wird der Wert der Objekte bestimmt? Kann man die Objekte möglicherweise aufteilen? Wie werden bestehende Verbindlichkeiten behandelt, die mit den Objekten verbunden sind? Sind ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, um Wertunterschiede auszugleichen? Zudem können zukünftige Entwicklungen, die den Wert der Immobilien beeinflussen, unter den Erben nicht fair aufgeteilt werden.
Lösung: Die Familiengrundstücksgesellschaft
Die genannten Probleme können elegant durch die Einbindung von Familiengrundstücksgesellschaften, auch Familienpools genannt, in die Organisation der Nachfolge gelöst werden. Die gesamthänderische Bindung von Vermögen ermöglicht es, nachfolgeberechtigte Familienmitglieder auf der Anteilsebene an einer oder mehreren Immobilien zu beteiligen. Anstatt verschiedene Vermögenswerte zu übertragen, werden lediglich „portionsweise“ Anteile an einer Gesellschaft übertragen. Durch diese Verlagerung auf die Anteilsebene werden Immobilien faktisch teilbar. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung von Übertragungsvorgängen und eine gezielte steuerliche Optimierung durch die Nutzung von Freibeträgen.
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Die Familiengrundstücksgesellschaft fungiert somit als Bindeglied zwischen den Generationen, indem sie die Interessen aller Familienmitglieder berücksichtigt. Durch die gesellschaftliche Struktur können Entscheidungen gemeinsam getroffen werden, und die nachfolgenden Generationen werden direkt in die Verwaltung und Bewirtschaftung eingebunden. Dies schafft nicht nur eine effektive Lösung für die Probleme der Teilbarkeit und Illiquidität, sondern ermöglicht auch eine langfristige Sicherung und erfolgreiche Weiterführung des Familienvermögens.
Fazit
Die Familiengrundstücksgesellschaft ist eine clevere und effektive Lösung bei der Vermögensnachfolge im Zusammenhang mit Immobilien. Sie ermöglicht nicht nur eine gerechte Verteilung und flexible Übertragung von Immobilien, sondern bietet auch erhebliche steuerliche Vorteile. Bei der Planung der Vermögensnachfolge sollte daher die Gründung einer Familiengrundstücksgesellschaft als sinnvolle Option in Betracht gezogen werden. Ein fundierter rechtlicher und steuerlicher Rat ist notwendig, um die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Familie optimal zu berücksichtigen und die Familiengrundstücksgesellschaft erfolgreich zu etablieren. Sprechen Sie uns gerne an.
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